Art. 4 des EU AI Act verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen angemessene Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz. Eine standardisierte Pflichtschulung oder ein bestimmtes Zertifikat schreibt die Vorschrift nicht vor. Entscheidend sind Rollen, Vorkenntnisse, eingesetzte Systeme und der konkrete Nutzungskontext.
Wir behandeln KI-Kompetenz nicht als isolierte Compliance-Schulung. Erfahrung aus Hochschullehre und Industrie wird auf konkrete Rollen, Domänen und Arbeitsprozesse übertragen. Bei Bedarf bauen wir die passende Arbeitsumgebung gleich mit — von bewährten Tools bis zum agentischen oder vollständig on-premise Setup.
Mehr zur Request Change Academy & KI-EnablementHinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einordnung ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.
Offizielle Fragen und Antworten der EU-Kommission zu KI-Kompetenz