EU AI Act · Art. 4

KI-Kompetenz: praxisnah mit der Request Change Academy.

Art. 4 des EU AI Act verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen angemessene Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz. Eine standardisierte Pflichtschulung oder ein bestimmtes Zertifikat schreibt die Vorschrift nicht vor. Entscheidend sind Rollen, Vorkenntnisse, eingesetzte Systeme und der konkrete Nutzungskontext.

Worum es geht

  • Art. 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025.
  • Anbieter und Betreiber sollen nach besten Kräften ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherstellen.
  • Technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Training und Nutzungskontext sind zu berücksichtigen.
  • Schulungen sind eine mögliche Maßnahme; ein bestimmtes Format oder Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.

Kurz-Checkliste

  • Wo setzt Ihr Unternehmen heute KI ein (auch inoffiziell)?
  • Welche Rollen brauchen welches Kompetenzniveau?
  • Welche Kombination aus Richtlinien, Anleitung, Übungen und Training ist angemessen?
  • Sind die getroffenen Maßnahmen intern nachvollziehbar dokumentiert?
  • Bleiben sensible Daten dabei im Haus (on-premise)?

Request Change Academy

Wir behandeln KI-Kompetenz nicht als isolierte Compliance-Schulung. Erfahrung aus Hochschullehre und Industrie wird auf konkrete Rollen, Domänen und Arbeitsprozesse übertragen. Bei Bedarf bauen wir die passende Arbeitsumgebung gleich mit — von bewährten Tools bis zum agentischen oder vollständig on-premise Setup.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt Art. 4 des EU AI Act?
Die Vorgabe zur KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt vom konkreten Einsatz und den beteiligten Personen ab.
Ist eine formale Schulung zwingend vorgeschrieben?
Nein. Nach den Erläuterungen der EU-Kommission gibt es weder ein Einheitsformat noch eine pauschal verpflichtende Schulung. Je nach Risiko und Kontext können Training, Richtlinien, Anleitung und praktische Übungen kombiniert werden.
Können sensible Daten im Haus bleiben?
Eine On-premise-Architektur auf der eigenen Infrastruktur kann projektbezogen vereinbart werden. Ob eine vollständig interne Verarbeitung möglich ist, wird anhand der konkreten Datenflüsse und externen Dienste geprüft.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einordnung ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.

Offizielle Fragen und Antworten der EU-Kommission zu KI-Kompetenz

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